PLAKETTE BENÖTIGT?
Die Feinstaubplakette – Was man dazu wissen sollte!
im Auftrag und auf Rechnung der bundesweit amtlich anerkannten Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V führen wir hoheitliche Fahrzeugprüfungen gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung durch. Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich von uns. Drei verschiedene Plaketten zeigen seit 2007 in Deutschland an, welche Pkws in welchen Umweltzonen fahren dürfen. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge im Ausland zugelassen sind.
Feinstaubplakette
Benötigen Sie einen Termin für eine Feinstaubplakette an Ihrem Fahrzeug? Vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin mit einem unserer Prüfstationen. Die Kontaktdaten aller unserer Prüfstellen finden Sie hier.
Feinstaubplakette
Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. 12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Ohne die Umweltplakette, auch als Feinstaubplakette bekannt, dürfen viele Innenstädte nicht mehr befahren werden. Ziel ist die Reduzierung der Stickstoffoxid- und Feinstaubbelastung in den Städten, welche das Risiko für Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Allergien erhöht. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach den Feinstaubrechner der KÜS.

Schadstoffgruppen:
- Gruppe 1: Dieselfahrzeugen nach Euro 1 und älter sowie Benzinern ohne G-Kat kann keine Plakette zugeteilt werden
- Gruppe 2 und Gruppe 3: Dieselfahrzeuge erhalten die rote oder die gelbe Plakette
- Gruppe 4: Kraftfahrzeuge mir geringer Partikel- und Schadstoffemission (Fahrzeuge mit modernster Dieseltechnik und nahezu alle mit Ottomotor, die einen geregelten Katalysator haben) erhalten die grüne Plakette
Nachrüstung des Fahrzeuges
Wie kommt mein Auto doch in die Umweltzone? Für viele Fahrzeuge, denen keine Plakette zugeteilt werden kann, gibt es Nachrüstlösungen. Welche Verbesserungen sich dadurch hinsichtlich der Einstufung zur Schadstoffgruppe erzielen lassen, lässt sich nur individuell beantworten, da dies sowohl vom jeweiligen Fahrzeug als auch vom verwendeten Nachrüstsatz abhängt. Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten.
Umweltzonen
Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen (35. BlmSchV) ermöglicht es Städten und Kommunen dort Umweltzonen einzurichten, wo eine besonders hohe Feinstaubbelastung gemessen wird. In diese Umweltzonen dürfen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge einfahren, die mit besonderen Plaketten an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Die Plaketten signalisieren dabei, in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug eingeordnet ist. Eine Plakette benötigen alle Pkws oder Lkws, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren – Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb), mit denen in Umweltzonen eingefahren werden soll, egal ob einmalig oder regelmäßig. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette.
Keine Feinstaubplakette notwendig
Ausgenommen von der Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge und damit auch von Beschränkungen zum Befahren von Umweltzonen sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller).Dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzuge (Quads)
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.)
- Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder„Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz (z. B. „Arzt Notfalleinsatz“) Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Feuerwehr, etc.)
- Old- und Youngtimer mit H- bzw. 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Leistungen rund um Ihr Auto vom Sachverständigen
In unseren Prüfstationen in Gröbzig, Köthen und Bernburg bieten wir einen umfangreichen Service rund um Ihr Fahrzeug. Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Feinstaubplaketten, Schadengutachten, KFZ-Systemanalyse und vieles mehr.
Weiter Leistungen
die Fa. Dipl.-Ing. T.A. Große – Ingenieurbüro für Kraftfahrzeugtechnik UG (haftungsbeschränkt) bietet weiter Leistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug in Bernburg, Köthen und Gröbzig an.
Gutachten nach einem Unfall
Ermittlung Restwert
Bewertung Ihres Fahrzeuges
Oldtimerbewertung
Fehlerdiagnose am Auto
Technische Beratung





